E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Anspruch auf potenzsteigerndes Mittel

Ein behinderter Versicherungsnehmer hat gegen seine Krankenkasse keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für das Potenzmittel Cialis.


Ein solcher Anspruch lasse sich weder aus dem Grundgesetz, noch der UN-Behindertenrechtskonvention ableiten, wie die Richter am Bundessozialgericht befanden. Aus der UN-Konvention und dem Grundgesetz ergibt sich, dass niemand aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werden darf. Erfasst von diesem Verbot wird auch die Versagung angemessener Vorkehrungen um eine Diskriminierung aufgrund der Behinderung zu vermeiden. Hierauf stützte sich der Kläger, da er in der verweigerten Kostenübernahme eine Versagung einer solchen Vorkehrung sah, zumal er durch die Leistungsverweigerung von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten ausgeschlossen sei, die nichtbehinderten Menschen ohne Erektionsstörungen offen stünden. Die Richter hingegen befanden, dass ein Leistungsausschluss durch das Gesetz keinen Verstoß gegen das Verbot einer Diskriminierung von Behinderten darstellen würde. Dem Gesetzgeber sei ein gewisser Gestaltungsspielraum gegeben. Aufgrund der begrenzten finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherungen sei nicht jede Leistungsverweigerung als ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot zu betrachten, vorallem wenn es sich bei der verweigerten Leistung lediglich um eine solche handelt, die nur der Steigerung der Lebensqualität dient, aber nicht der Vermeidung lebensbedrohlicher Zustände.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 1 KR 10 11 R vom 06.03.2012
Normen: §§ 34 I SGB V
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-01 wid-153 drtm-bns 2024-11-01
Arbeitszeugnis Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Interessenausgleich Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg